Die Ausführung der brandschutzrelevanten Bauprodukte muss gemäß den baurechtlich geforderten Verwendbarkeitsnachweisen erfolgen:
Überwachung in der Ausführung und Nutzung …
wirtschaftlichen Auswertung der Angebote werden wir Sie ebenfalls unterstützen, denn hierbei sind insbesondere die unterbreiteten Sondervorschläge zu prüfen, ob diese gleichwertig zur Ausschreibung sind
- nach DIN (technische Norm) mit Übereinstimmungs/
 nachweis
- nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ)
 oder allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis
- nach Zustimmung im Einzelfall
Dabei können wir Ihnen wertvolle Unterstützung an-bieten, mit einer baubegleitenden Überwachung der Ausführung der Bauprodukte inkl. Einhaltung der Einbaurandbedingungen, denn der fehlerhafte Einbau der Bauprodukte kann zum vollständigen oder teilweisen Verlust der Funktionsfähigkeit des Bauproduktes im Brandfall führen
Ebenso wichtig, wie die Errichtung des Gebäudes gemäß Brandschutzkonzept, ist der Erhalt des Brandschutzkonzeptes in der Nutzung. Für Betreiber und Nutzer lauern eine Vielzahl von Gefahren, welche zu einer empfindlichen Störung im Konzept führen können (z. B. Änderungen in der Nutzung, nachträgliche Installation von Medienleitungen, Umbaumaßnahmen). Hier wird von unserer Seite eine begleitende Betreuung dringend empfohlen. Im Rahmen dieser Betreuung werden sowohl Kontrollen zum Bestand durchgeführt als auch konzeptionelle Bewertung geplanter Änderungen vorgenommen.
Unsere Beratung erstreckt sich von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Überwachung der Bauausführung.
Im Regelfall wird durch den Bauherren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung begonnen. Ausführungsplanung und Bauausführung werden dabei sehr häufig von Fachplanern übernommen, welche neu in das Projekt einsteigen. Umso wichtiger ist es, dass in dieser Phase von unserer Seite das Bauvorhaben weiter begleitet wird, damit Brandschutzkonzept und Ergänzungen aus der Baugenehmigung auch in jedem Detail in der Ausführungsplanung umgesetzt werden
(z. B. muss die Brandwand an der definierten Stelle
im Gebäude mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Konstruktion und dem baurechtlich geforderten Anschluss am Dach vorgesehen werden).
Die Ausschreibung für Ihr Bauvorhaben muss auf eine koordinierte Ausführungsplanung aufbauen, bei deren Erstellung wir Hilfestellung geben können. Nur dann ist es für Bauherr und Fachplaner möglich, die brandschutzrelevanten Bauprodukte und Systeme anforderungsgerecht auszuschreiben, damit in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein optimales Angebot erstellt werden kann. Bei der technischen und
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