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Planung und Beratung …
Die Projektentwicklung dient der Ideenfindung und einer Prüfung auf Realisierbarkeit des Vorhabens. Umso wichtiger ist es, dass wir Sie bereits in dieser Phase umfassend beraten. Durch die Nutzung unserer umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis können wir Ihnen technisch realisierbare und wirtschaftliche Lösungen im Hinblick auf Errichtung und Betreiben eines Gebäudes unterbreiten.
Diese Lösungen werden am effektivsten in persönlichen Gesprächen, in denen die Funktionalität und die äußeren Randbedingungen des Vorhabens vermittelt werden, erarbeitet.
z. B. Anforderungen aus dem Sachschutz (wertvolle Güter), besondere Personengruppen (Kinder, pflegebedürftige Men-schen), Schutzmaßnahmen für die Umwelt (Immissions-schutz), Ansammlung großer Menschenmassen (Veranstal-tungshallen), multifunktionale Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Das ganzheitliche Brandschutzkonzept wird als Ent-scheidungsvorlage für die genehmigende Behörde dem Bauantrag beigelegt. Das Konzept ist das Ergebnis aus unseren gemeinsamen Überlegungen in der Projektent-wicklung und der Einarbeitung der Schutzzielanforderungen aus dem Baurecht.
 
Wesentliche Inhalte eines Brandschutzkonzeptes:
• Definition der Anforderungsprofile an Gebäudestruktur, Tragwerk, Ausbau, Baustoffe, Rettungswege und Anlagentechnik
• konkrete Darstellung von getroffenen Annahmen, z. B. bei zu erwartenden Brandlasten oder Personenzahlen oder aber über die vorhandene Konstruktion aus dem Bestand
• Beschreibung der Argumentationskette bei den geplanten Abweichungen, damit die Einhaltung der Schutzziele herausgearbeitet wird,
z. B. warum der Bestand so belassen wird (weil: kein Risiko erkennbar), warum auf die Brandabschnittstrennung verzichtet wird (weil Kompensationsmaßnahmen vorhanden sind)
• Definition der Anforderungen an die Anlagentechnik und der erforderlichen Verknüpfungen der Einzelmaßnahmen, z. B. auf welche Kenngröße löst die Alarmierung aus, welche Anlagen und Bauteile sind bei Auslösung der Brand-meldeanlage anzusteuern und zu öffnen oder schließen
• schlüssige Darstellung des Gesamtkonzeptes, welche auch bautechnisch realisierbar ist, z. B. nicht eine F90-Wand unter ein F30-Dachtragwerk stellen oder einen L90-Kanal an ein F30-Dachtragwerk hängen, auf eine E90-Ver-kabelung (als bautechnische Definition) verzichten, wenn das Tragwerk des bestehenden Gebäude nur F30 oder F60 und ggf. auch noch brennbar ist
Dieses Angebot erstreckt sich sowohl auf die Errichtung von Neubauten als auch auf die Sanierung bestehender Gebäude.
Insbesondere die Sanierung stellt sehr hohe Ansprüche an ein Brandschutzkonzept, da dieses auf dem Bestand aufbauen muss. Die vorhandene Konstruktion ist brandschutztechnisch zu bewerten und ggf. Aspekte des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.
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